Gebührenermäßigungen für Patentanmeldungen in Litauen

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Die litauischen Regelungen zur Gebührenermäßigung für Patentanmelder entsprechen grundsätzlich den EU-Standards für kleine und mittlere Unternehmen. Die konkreten Bestimmungen lauten wie folgt:

  • Natürliche Personen: 50% Ermäßigung der Antrags- und Bewilligungsgebühren
  • Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 zur Definition der Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen, d. h. unabhängige Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro, an denen ein anderes Unternehmen nicht mehr als 25 % des Kapitals hält, sowie Klein- und Mittelunternehmen im Sinne des Artikels 3 des Gesetzes der Republik Litauen zur Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen
  • Wissenschaftliche und Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisation

Laut ESINT-Statistiken haben fast 70.000 KMU in der EU vom EUIPO-Fondsprojekt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Fondsprojekt) 2025 profitiert und finanzielle Unterstützung zum Schutz ihrer Rechte am geistigen Eigentum auf nationaler, EU- und internationaler Ebene erhalten. Unter ihnen sind 73 % der KMU in der EU neue Mitglieder des Systems zum Schutz des geistigen Eigentums. Die Antragsannahme für das KMU-Fonds-Projekt 2025 ist für Anfang Februar geplant. Das Programm akzeptiert Anträge für vier Gutscheine sowie die Erstattung von Gebühren für die Registrierung von Warenzeichen, Designs und Pflanzensorten, Patentanmeldungen für Erfindungen und Scan-Dienste für geistiges Eigentum.

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