13 Jahre
NEIN
Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Verlängerungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung entrichten.
Jahresgebühr: Ab dem dritten Jahr ab Antragstellung ist sie jährlich zu entrichten. Die Verlängerungsgebühr sollte innerhalb des letzten Jahres der aktuellen 5-jährigen Gültigkeitsdauer gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss eine Gebühr von 50 % für verspätete Zahlung gezahlt werden gleichzeitig.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
1-3 Jahre
Einreichungssprache: Russisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Ja. Der Anmelder kann beantragen, dass die Patentanmeldung vor der Veröffentlichung der Patentanmeldung, spätestens jedoch vor dem Erteilungsbeschluss, von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster geändert wird.
NEIN
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
ROSPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch Der Anmelder sollte den Prüfungsantrag einreichen und die entsprechende Gebühr zusammen mit der neuen Anmeldung entrichten und versuchen, keine Farbwiedergaben einzureichen.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.