Neue Maßnahmen für Markenanmeldungen in Argentinien – teilweise Löschung von Marken wegen Nichtbenutzung ist in Argentinien in Kraft getreten

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Neue Maßnahmen zur Markenanmeldung in Argentinien
-----Der teilweise Widerruf einer Marke wegen Nichtbenutzung ist in Argentinien in Kraft getreten

Ab dem 12. Juni 2023 kann Argentinien ungenutzte Marken teilweise löschen. Dies ist eine bedeutende Änderung für Inhaber von Markenrechten und wird erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Markennutzungsstrategien in Argentinien haben.

Vor etwa fünf Jahren führte das neue argentinische Markengesetz das neue Konzept des teilweisen Widerrufs von Marken ein. Ab diesem Jahr läuft die fünfjährige Übergangsfrist ab und es werden Fälle teilweiser Löschung im Zusammenhang mit der Markennutzung auftauchen. Mit einem Antrag auf teilweise Löschung einer Marke soll eine Marke teilweise gelöscht werden, die in den fünf Jahren vor dem Antrag nicht mit bestimmten Waren oder Dienstleistungen in Verbindung gebracht wurde. Die Markeneintragung bleibt für die Waren oder Dienstleistungen, die nicht im Löschungsantrag enthalten sind, weiterhin gültig, es können jedoch Löschungsanträge für Marken für neue Marken und Verlängerungen gestellt werden.

Dies ist eine wesentliche Änderung für Markenanmeldungen in Argentinien. Historisch gesehen verfügten Markeninhaber in Argentinien über „Verteidigungsmarken“, bei denen es sich um in anderen Klassen eingetragene Marken handelte, die nicht verwendet wurden und nicht mit den Kernkategorien des Unternehmens in Zusammenhang standen. Die Nutzungsvoraussetzung ist erfüllt, solange die Marke in Verbindung mit einem Produkt oder einer Dienstleistung in einer der genannten Kategorien verwendet wird. Die Folge ist, dass viele Unternehmen ihre Marken in allen 45 Klassen oder in mehreren Klassen eintragen lassen, auch wenn sie die Marke nur auf einem Produkt verwenden.
„Verteidigungsmarken“ scheinen beim Schutz bekannter Marken fair und angemessen zu sein. Für diese nicht bekannten Marken ist dieser Ansatz jedoch unfair. In einigen Fällen hindern diese defensiven Marken andere Unternehmen daran, mit ihren Produkten auf den argentinischen Markt zu gelangen, und zwingen sie, alternative Marken zu verwenden.
Nun wird sich die Situation aufgrund der Umsetzung des neuen argentinischen Markengesetzes ändern. Diese „Verteidigungsmarken“ werden bald zum Ziel der Markenlöschung. Nach der Löschung einiger Marken werden die gültigen Marken nur noch für verkaufte Produkte oder Dienstleistungen verwendet . Dienstleistungen (und verwandte oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen) sind gültig oder nur gültig, wenn sie als kommerzielle oder Veranstaltungskennung verwendet werden. Es sei denn, die Marke wird aufgrund höherer Gewalt nicht verwendet.

Bei einem Antrag auf Löschung einer Marke ist das wichtigste und notwendigste Element der Nachweis der Nutzung oder Nichtbenutzung. Die Beweislast liegt beim angefochtenen Markeninhaber. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, Beweise für die Markennutzung zu sammeln und aufzubewahren. Mindestens einmal im Jahr nutzen Markenrechtsinhaber so viele Waren und Dienstleistungen wie möglich bei der Markennutzung und bewahren Kopien aller Markenwerbungen auf. Darüber hinaus ist es äußerst wichtig sicherzustellen, dass alle Beweise für die Markennutzung datiert, zuverlässig und überprüfbar sind, einschließlich Verkaufsunterlagen, Werbematerialien, Marketingaktivitäten usw., die die tatsächliche Nutzung der Marke während eines bestimmten Zeitraums belegen. Diese Beweise können die Tatsache der Markennutzung belegen und können von Dritten oder relevanten Institutionen akzeptiert und überprüft werden.

Nach argentinischer Rechtsprechung muss Argentinien nur einen einzigartigen oder wesentlichen Teil oder ein Element einer Marke verwenden, um einem Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung zu widerstehen. Wenn also ein Unternehmen über eine eingetragene Designmarke verfügt, in den letzten fünf Jahren jedoch eine neuere und leicht veränderte Version verwendet hat, kann es diese möglicherweise trotzdem verteidigen. Wir empfehlen den Inhabern von Markenrechten jedoch weiterhin, eine neue Version des Designs einzureichen, um einen umfassenderen Schutz zu erhalten und die Rechte und Konformität der Marke weitestgehend sicherzustellen.

Wenn eine Marke in Argentinien nicht verwendet wurde und der Markeninhaber oder Lizenznehmer nicht bereit ist, damit zu beginnen, sie zu verwenden, besteht die derzeit beste Möglichkeit zur Stärkung der Rechte und Interessen darin, eine etwas andere Marke zu registrieren, bevor ein Antrag auf Löschung der Marke gestellt wird. Je mehr Marken ein Rechteinhaber besitzt, desto höher sind die Kosten für die Herausforderer. Obwohl diese Strategie nicht zu 100 % zuverlässig ist, ist sie dennoch die beste verfügbare Option in Argentinien.
Wenn der Markeninhaber mit der endgültigen Entscheidung über den Antrag auf Markenlöschung unzufrieden ist, kann er oder sie bei einem argentinischen Gericht die Einleitung eines erneuten Verfahrens oder Berufung beantragen, bis der Markeninhaber beim argentinischen Bundesberufungsgericht Berufung einlegt.

Kurz gesagt: Das neue argentinische Markengesetz unterstreicht die Bedeutung der Markennutzung und des Markenschutzes. Dieser neue Rechtsbehelf wird Unternehmen ein leistungsstarkes Instrument an die Hand geben, mit dem sie sicherstellen können, dass ihre geistigen Eigentumsrechte geschützt sind und der Wert ihrer Marken erhalten bleibt.